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   OLG Bremen, 02.03.1988 - VAs 2/87   

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OLG Bremen, 02.03.1988 - VAs 2/87 (https://dejure.org/1988,14585)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02.03.1988 - VAs 2/87 (https://dejure.org/1988,14585)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02. März 1988 - VAs 2/87 (https://dejure.org/1988,14585)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 27
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 18.11.1999 - 2 VAs 52/99

    Zum Absehen von der Strafvollstreckung gegenüber Ausländern nach § 456 a Abs. 1

    Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensausübung zu ermöglichen, müssen die Gründe einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Absehen von der weiteren Vollstreckung sprechenden Umstände erkennen lassen (vgl. nur OLG Celle NStZ 1981, 405; OLG Hamm NStZ 1983, 524; KG StV 1989, 26; OLG Bremen StV 1989, 27; OLG Hamburg NStZ-RR 1996, 222 = StV 1996, 328 = ZfStrVo 1997, 242; Böttcher in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 28 EGGVG Rdnrn. 18, 20; Groß StV 1987, 36,39; Kissel in KK-StPO 4. Aufl. § 28 EGGVG Rdnr. 5; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 456 a Rdnr. 5, § 28 EGGVG Rdnr. 8; Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 456 a Rdnr. 10).
  • OLG Hamburg, 16.01.1996 - 3 VAs 8/95
    Bei der Ermessensentscheidung, ob nach § 456a StPO von der Strafvollstreckung abgesehen werden soll, kommen als Abwägungskriterien insbesondere in Betracht die Umstände der Tat, die Schwere der Schuld, die Größe des bisher verbüßten Teils der Strafe und das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Vollstreckung (OLG Koblenz ZfStrVo SH 1979, 124; OLG Celle NStZ 1981, 405 ; HansOLG Bremen StV 1989, 27; KG StV 1989, 26,27; KG StV 1992, 428, 429; OLG Stuttgart StV 1993, 258, 259; Fischer, in: KK, 3. Aufl. 1993, § 456a Rdn. 3a; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 42. Aufl., § 456a Rdn. 5; zu den Ermessensgesichtspunkten im einzelnen vgl. Groß StV 1987, 36, 39).
  • OLG Hamm, 08.11.2005 - 1 VAs 53/05

    Vollstreckung; Absehen; zur Ausreise verpflichteter Täter; Ermessen

    Um die gerichtliche Nachprüfung der Ermessensentscheidung zu ermöglichen, müssen die Gründe einer ablehnenden Entscheidung der Vollstreckungsbehörde die dafür wesentlichen Gesichtspunkte mitteilen und eine Abwägung der für und gegen ein Absehen der weiteren Strafvollstreckung sprechenden Umstände erkennen lassen (vgl. OLG Hamm NStZ 1983 S. 524, Kammergericht StV 1989, S. 27; OLG Hamburg STV 1996, S. 328; Senatsbeschluss vom 03. Mai 2005 - 1 VAs 10/05).
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